Seit 1. Januar 2010 verfügt die private Krankenvollversicherung der ARAG über einen leistungsstarken Patienten-Rechtsschutz.

Somit sind Kunden, mit einer privaten Krankenversicherung bei der ARAG gegen dieses Risiko ohne Mehrbeitrag abgesichert.

Nicht nur ein Behandlungsfehler (Bsp. Fehler bei einer OP) kann eine Patienten – Rechtsschutzversicherung notwendig machen, auch bei falschen Angaben zur Dosierung eines Medikaments wäre in manchen Fällen ein Rechtsstreit denkbar.

Mit dem Patienten – Rechtsschutz der ARAG sind europaweit im Rechtsschutzfall Kosten in Höhe von bis zu 1 Mio. EUR abgesichert. Eine Selbstbeteiligung fällt nicht an.

Comments are closed.