Mietsachschäden werden in der Betriebshaftpflichtversicherung oft sehr stiefmütterlich behandelt. Warum es dennoch wichtig ist in der Betriebshaftpflichtversicherung eine entsprechend hohe Summe für Mietsachschäden mitzuversichern soll das nachfolgende Beispiel verdeutlichen.
Ein Handwerker hat eine Lagerhalle gemietet. Durch die unsachgemäße Handhabung eines Brenners kommt es zu einer Explosion, wodurch die Lagerhalle komplett zerstört wird. Der Schaden der dabei entsteht liegt bei 400.000 EUR. Für Mietsachschäden hat der Handwerker in seiner Betriebshaftpflichtversicherung eine Versicherungssumme von 100.000 EUR vereinbart. Die verbleibenden 300.000 EUR muss der Handwerker aus eigener Tasche bezahlen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ohne Sublimit wäre hier die richtige Wahl gewesen. Zwar kosten diese häufig ein wenig mehr Beitrag, der sich allerdings im Schadensfall mehr als rechnen wird.
Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung fragt man sich häufig, wie es zu den teilweise enormen Beitragsunterschieden kommen kann.
Am Beispiel einer Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker kann dies veranschaulicht werden.
Bei der Teilsanierung eines Daches von einem industriell genutzten Gebäude wird durch ein nicht sachgerechtes Benutzen des Gasbrenners das Dach nahezu vollständig zerstört.
Kostenpunkt – 1,3 Mio. Euro.
Häufig sind in einer Betriebshaftpflichtversicherung nur 100.000 EUR für Tätigkeitsschäden mitversichert. In unserem Beispiel müsste der Dachdecker somit 1,2 Mio. Euro aus eigener Tasche begleichen. Die günstige Betriebshaftpflichtversicherung wird damit schnell zur Kostenfalle.
